Infos zur Container-
BEstellung


Benötigte Rangiermaße: Absetzcontainer
Mindesteinfahrtsbreite 3 Meter
Gerade Länge zum absetzten des Containers 10 Meter
Lichte Höhe 4 Meter


Benötigte Rangiermaße: Abrollcontainer
Mindesteinfahrtsbreite 5 Meter
Gerade Länge zum absetzten des Containers 20 Meter
Lichte Höhe 5 Meter

Eine Ausnahmegenehmigung benötigen Sie, wenn der Container auf öffentlichem Grund (Straße, Platz, Gehweg, Parkstreifen etc.) abgestellt werden soll. Bitte wenden Sie sich hierfür rechtzeitig vor der Aufstellung des Containers an das Ordnungsamt Ihrer Kommune.
Bitte beachten Sie, dass ein Vorlauf zur Bearbeitung durch die Kommunen benötigt werden. Das Ausfüllen von Standgenehmigungen und Aufstellen von Warnschildern ist Aufgabe des Auftraggebers.
Wichtig:
Die Fahrer dürfen einen Container nicht ohne Ausnahmegenehmigung im öffentlichen Raum abstellen!
Wenn die Fahrer einen Container nicht abstellen können, müssen wir Ihnen die Kosten für die Leerfahrt in Rechnung stellen.Bitte achten Sie bei Anlieferung und Abholung darauf, dass Stellplatz und Container für unser Fahrzeug frei zugänglich sind, damit keine unnötigen Wartezeiten entstehen.

Wichtig:
Container dürfen weder leer noch befüllt von Ihnen selbstständig verstellt werden. Bitte lassen Sie den Containern so stehen, wie er von unserem Fahrer abgestellt wurde. Nur so kann gewährleistet werden, dass der Container ohne Probleme oder Beschädigungen, u.A. des Untergrundes, wieder abgeholt werden kann. Bei jeglicher Art von Schäden wegen einer selbstständigen Container Umstellung haftet der Auftraggeber.
Der Container darf nur bis zur Ladekante (Containerkante) und gleichmäßig befüllt werden. Der Abfall darf nicht über die Seitenwände ragen. Erhöhen Sie auf gar keinen Fall die Seitenwände durch Bretter o.ä.. Bei Überladung können wir einen sicheren Transport des Containers nicht gewährleisten. Als Auftraggeber sind Sie zur Kontrolle der Verkehrssicherheit des Containers verpflichtet. In diesem Fall wird Ihnen eine Leerfahrt in Rechnung gestellt.